Referendariat: Sicherheit im Chemieunterricht
Sonntag 20. Februar 2011 von Johannes Martin
Um zu gewährleisten, dass unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Kolleginnen und Kollegen und auch der Hausmeister und das Reinigungspersonal genauso gesund und wohlbehalten den Chemieraum verlassen, wie sie ihn betreten haben, gibt es viele Vorschriften rund um das das Sicherheit im Chemieunterricht:
RISU (Richtlinien für Sicherheit im Unterricht)
Die RISU (DGUV-SI 8070) (pdf, 15 MB) sind die „Bibel“ für alle sicherheitstechnischen Fragen rund um den (Chemie-)Unterricht. Sie sind von der Kultusministerkonferenz 2003 als Empfehlung beschlossen worden und fassen einen unüberschaubaren Wust an Gesetzen, technische Regeln, GUV-Regeln, Bestimmungen, Vorschriften usw. zusammen – auf immerhin „nur“ 319 Seiten.
Wichtige Auszüge aus den RISU
Prinzipiell sollte jeder angehende Chemielehrer die RISU einmal gelesen haben – vieles, z.B. zum Kunst- und Biologieunterricht kann man ja überspringen! Als besonders beachtenswert empfinde ich die folgenden Seiten, weil sie Hinweise zur Aufsichtsproblematik (darf ich kurz in die Sammlung, um ein fehlendes Reagenzglas zu holen?), zur Sicherheitsbelehrung, zu Umgangsbeschränkungen für Schüler, zum Umgang mit Glasgeräten und Kartuschenbrennern sowie praxisnahe Hinweise speziell für das Fach Chemie enthalten.
Gelten die RISU auch in Niedersachsen?
Jein! Ein Erlass aus dem Jahr 2004 regelt, dass die RISU an niedersächsischen Schulen anzuwenden sind. Der Erlass enthält aber auch den folgenden entscheidenden Satz: „Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.“
Das heißt: Widersprechen sich Regelungen der Unfallversicherungsträger und die RISU, dann gilt die RISU nicht! Aber die gute Nachricht: Unser Dienstherr informiert uns darüber im Schulverwaltungsblatt. Solche Fälle gibt es immer wieder – vor kurzem gab es daher den Phenolpthalein-Erlass, weil der Umgang mit diesem Gefahrstoff in der aktualisierten GUV-SR 2004 anders geregelt ist als in den RISU. Deshalb sollte man auch die GUV-SR 2003 und 2004 kennen.
GUV-SR 2003 (Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen)
Dieses Regelwerk (aktueller Stand: August 2010) regelt sehr detalliert genau das, was der Titel sagt. Im Zweifelsfall hat dieses Regelwerk Vorrang vor den RISU – deshalb sollte sich auch auch diese 120 Seite einmal zu Gemüte führen.
Besonders relevant sind die folgenden Seiten:
- S. 9-32 (allgemeine Sicherheitsregelungen)
- S. 33-36 (allgemeine Hinweise für Sicherheit uns Entsorgung)
- S. 37-40 (fachspezifische Hinweise für das Fach Chemie)
- S. 44-48 (Beispiele für Betriebsanweisungen für Schüler und Lehrer)
- S. 110-111 (Herstellungs- und Verwendungsverbote)
GUV-SR 2004 (Stoffliste zur GUV-SR 2003)
Diese Liste (Stand: November 2010) sollte jeder griffbereit haben, sie ist im Vergleich zu den RISU deutlich aktueller. Hier kann man zu allen schulüblichen Gefahrstoffen z.B. nachschlagen,…
- welche Gefahren von ihm ausgehen,
- ob der Stoff an Schulen generell verboten ist,
- ob es Tätigkeitsbeschränkungen für Lehrer gibt,
- ob es Tätigkeitsverbote für Schüler gibt,
- ob es Tätigkeitsbeschränkungen für Schüler bis 16 Jahren gibt,
- ob es Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen gibt,
- ob man eine Ersatzstoffprüfung durchführen muss,
- welcher R- und S-Sätze für den Stoff gelten
- und welche Entsorgungshinweise zu beachten sind.
Tipp: Die Legende zu den Spalten 1-15 findet sich auf den Seiten 4-15.
Gefahrstoffdatenbanken
Um Informationen zu Kennzeichnung, Gefährdungspotential etc. eines Stoffes zu erhalten, kann man auch in kostenlosen online-Datenbanken recherchieren:
GESTIS – Gefahrstoffdatenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung mit sehr ausführlichen Informationen. Da Schulen nicht zur Zielgruppe der Datenbannk gehören, finden sich hier allerdings keine Angaben zu Tätigkeitsbeschränkungen.
Merck-Datenbank – Auf der Seite vom Merck kann man sich kostenlos registrieren und dann Sicherheitsdatenblätter zu den Stoffen einsehen, die in der Merck-Datenbak enthalten sind.
VWR-Datenbank – wie die Merck-Datenbank, nur ohne Registrierung!
D-GISS (Deutsches Gefahrstoff-Informationssystem Schule) – Die Vorteile dieser CD-ROM-Datenbank liegen darin, dass sie auf die Erfordernisse von Schulen zugeschnitten ist. So ist in die Datenbank, die nur Informationen zu schulüblichen Stoffen enthält, gleich eine Bestandsverwaltung sowie eine Etikettendruck-Funktion integriert. Auch enthält die Datenbank Informationen zu Tätigkeitsbeschränkungen, was bei GESTIS oder MERCK nicht der Fall ist. Jährlich erscheint ein kostenpflichtiges, aber günstiges Update.
GDL – Gefahrstoffdatenbank der Länder (ähnlich wie GESTIS).
GHS
Hier finden Sie einen Powerpoint-Vortrag von der Bayrischen Unfallkasse zum neuen GHS-System.
Hier stellt der Schroedel-Verlag eine sehr hilfreiche Übersicht (pdf) über die neue und die alte Kennzeichnung der wichtigsten Schulchemikalien zur Verfügung.
Hier finden Sie einen erhellenden Aufsatz („Kein Grund zur Hektik an Schulen“) dazu, wie die Schulen mit GHS umgehen sollen.
Informationen des niedersächsischen Kultusministeriums …
… rund um das Thema „Sicherheit im Unterricht“ findet man hier:
http://arbeitsschutz.nibis.de/
… und speziell für den Chemieunterricht hier.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 20. Februar 2011 um 21:32 und abgelegt unter Ausbildung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.